Der Papst hat sich über die anhaltenden Konflikte und Spannungen in Europa beklagt. (Archiv)
Kirchliche Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeiterinnen verbieten, im Job ein Kopftuch zu tragen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass Beschäftigte zumindest zu neutralem Verhalten verpflichtet sind - das Kopftuch aber ist nach Ansicht des Gerichts ein Symbol islamischen Glaubens.
Immer mehr Menschen kehren der Kirche den Rücken. Die Zahl der Kirchenaustritte ist auf ein Rekordniveau angestiegen. Und jeder abtrünnige Gläubige bedeutet für die Kirche auch weniger Geld. Doch die beiden großen Kirchen in Deutschland und auch einige Gemeinde-Verwaltungen legen Austrittswilligen zum Teil unerwartete Hürden in den Weg.