15:52 Uhr
| Karlsruhe
EnBW zieht nicht vor Gericht
Karlsruhe. Der baden-württembergische Energieversorger EnBW verzichtet auf eine Verfassungsbeschwerde wegen des geplanten Atomausstiegs. Im Gegensatz zu den Unternehmen Eon, RWE und Vattenfall werde man nicht vor dem obersten Gericht um Entschädigung kämpfen, teilte der Konzern mit. Da die EnBW zu mehr als 98 Prozent in öffentlicher Hand sei, fehle die Grundrechtsfähigkeit.
Eine Verfassungsbeschwerde wäre damit unzulässig. Eon, RWE und Vattenfall haben sich bereits zur Klage entschlossen und machen Schadensersatz in Milliardenhöhe geltend. Sie führen zur Begründung an, dass der Atomausstieg ohne Entschädigung unter anderem das Grundrecht auf Eigentum verletze.
Hel