Bonn. Schock für die Deutsche Post: Der Bonner Logistikkonzern muss nach dem Willen der EU-Kommission bis zu eine Milliarde Euro an staatlichen Beihilfen zurückzahlen. Der ehemalige Staatskonzern sei vom deutschen Steuerzahler zu großzügig für die Pensionslasten der bei ihm beschäftigten Beamten entschädigt worden, urteilte am Mittwoch die Brüsseler Wettbewerbsbehörde.
Die Post wehrt sich. Sie will vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Beihilfeentscheidung klagen. Doch zunächst muss sie zahlen.
Nach Auffassung der EU-Kommission verschafften die seit 1995 gewährten Subventionen der Deutschen Post jahrelang einen unfairen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber den Wettbewerbern, die für ihre Mitarbeiter deutlich höhere Sozialbeiträge aufbringen mussten. Der Konzern habe nicht nur direkte Subventionen der öffentlichen Hand kassiert, sondern ihm seien zum Ausgleich der Pensionslasten auch höhere Portokosten genehmigt worden als angemessen. Dieses Geld müsse zurückgezahlt werden, sagte EU-Wettbewerbskommissar JoaquÃn Almunia: "Und das wird auch geschehen."
Die Post widersprach der Einschätzung der EU-Kommission allerdings entschieden. Post-Chef Frank Appel sagte: "Die Rückzahlungsentscheidung der EU-Kommission ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage." Das Unternehmen werde von der Kommission hier schlechter behandelt als etwa der französische Wettbewerber La Poste.
Der Konzern ist deshalb zuversichtlich, dass die Entscheidung vor Gericht keinen Bestand haben wird. Zwar müsse die Post zunächst zahlen, da die Klage keine aufschiebende Wirkung habe. Doch gehe man davon aus, das Geld am Ende "inklusive Zinsen" zurückzuerhalten, sagte Appel. Bis zur endgültigen Entscheidung im Rechtsstreit dürften nach Einschätzung der Post allerdings drei bis sechs Jahre vergehen.
Der Bonner Konzern geht davon aus, dass der zu zahlende Betrag am unteren Ende der von der EU genannten Bandbreite zwischen 500 Millionen und einer Milliarde € liegen wird. Mit drastischen Auswirkungen der Brüsseler Entscheidung für die Post rechnet Appel trotz des hohen Betrags aber nicht.
"Wir sehen keinerlei Auswirkungen auf unsere Wachstumspläne", betonte der Manager. Auch der Konzerngewinn im laufenden Jahr werde durch die Zahlung nicht leiden. Da der Konzern fest mit einem Erfolg seiner Klage rechne, werde der Betrag nicht in die Gewinn-und-Verlustrechnung einfließen. Die Liquidität werde zwar vorübergehend beeinträchtigt, bleibe aber weiterhin solide. An der Börse verlor die Post-Aktie trotzdem zeitweise mehr als drei Prozent an Wert.
Das Beihilfeverfahren gegen die Post läuft seit 1999. Weitere Beihilfeverfahren gegen das Unternehmen seien in Brüssel nicht anhängig, betonte die Post. Nicht beanstandet wurden von der EU dagegen staatliche Ausgleichszahlungen in Höhe von 5,6 Milliarden Euro, mit denen die Post für die Kosten ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen entschädigt wurde.
DAP