am Mittwoch Abend beschlossen. Damit müssen beispielsweise Behörden, Gerichte und alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen absolut rauchfrei bleiben. Raucherecken auf Schulhöfen werden verboten.
Eine Übergangsregel gilt für Kneipen und Gaststätten: Hier tritt das Rauchverbot erst Anfang Juli 2008 in Kraft. Dann darf dort nur noch in abgeschlossenen Nebenräumen geraucht werden. Ausnahmen gelten für Festzelte und geschlossene Gesellschaften.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet. SPD und Grüne lehnten es als nicht konsequent genug ab. Sie hatten ein ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten gefordert, wie es Bayern beschlossen hatte.
Bereits zum Jahreswechsel 2007 / 8 gilt ein generelles Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Rathäusern, Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Diskotheken. Damit sind auch Raucherecken auf Schulhöfen untersagt.
Im Gesetz heißt es allerdings: «Überall, wo Menschen sich in der Regel nicht freiwillig aufhalten, muss es die Möglichkeit geben, in einem abgeschlossenen Raucherraum zu rauchen.»
So dürfen Menschen in Gerichten, Behörden, stationären Einrichtungen der Pflege, Behindertenhilfe, Wohnungslosen- und Gefährdetenhilfe in Raucherräumen rauchen.
Zugleich hat der Landtag Schlupflöcher für Raucher in Kneipen beschlossen. So können Wirte den blauen Dunst auch am Tresen erlauben, wenn das Lokal über einen zweiten, größeren und abgeschlossenen Nichtraucher-Raum verfügt. Bei geschlossenen Gesellschaften kann das Rauchverbot vorübergehend aufgehoben werden.
Auch in vorübergehend aufgestellten Festzelten, bei Karnevals-, Schützen- und anderen regelmäßig wiederkehrenden Brauchtumsfesten gilt kein Rauchverbot in NRW.
Kommentar
Es qualmt, es pafft, es tränt in den Gastätten, Clubs und Kultureinrichtungen im Kreis Borken und NRW: Geraucht wird am laufenden Band, insbesondere im Nachtleben. Damit ist, im Zuge der zunehmenden Durchsetzung europaweiter Richtlinien, 2008 auch hier zu Lande Schluss. Gerade auf der Tanzfläche, in Kulturorten und in den Gaststätten stellt sich, vielleicht noch dringender als anderswo, die Frage, was man davon halten soll. Trotz massiver Proteste zahlreicher Wirte bleibt die Kippe in Kneipen und Gaststätten in NRW ab 1. Juli 2008 - mit Ausnahmen - aus. Sonst drohen dem Kneipenpächter Geldbußen zwischen fünf und 1000 Euro.
Zugegeben: Es ist schwer, sich gegen ein Rauchverbot in der Gastronomie auszusprechen, ohne gleich als Unmensch dazustehen. Wenn eine Mutter berichtet, wie ihre Kinder empfindlich auf Rauch reagieren und es der Familie daher kaum mehr möglich sei, ein Restaurant zu besuchen, so ist das natürlich traurig und der Ruf nach einem Rauchverbot spontan verständlich. Nur: Die Situation in Restaurants, Gaststätten, Clubs und Diskotheken liegt völlig anders als beispielsweise bei öffentlichen Gebäuden und Verwaltungen, in Schulen sowie in Gemeindehäusern. In der Gastronomie spielt im Gegensatz zur öffentlichen Gebäuden der Wettbewerb. Das Nichtraucherschutzgesetz wird der Gastronomie Einbußen bringen. In einigen Bereichen, wie zum Beispiel in Gaststätten, Pubs oder Bars, könnten diese durchaus recht drastisch ausfallen, weil die rauchenden Gäste einfach fernblieben.
In Dortmund und anderen Orten erklären Gastronomen ihre Kneipe jetzt schon zum «Raucherclub». Die Betreiber glauben, das Rauchverbot für Gaststätten umgehen zu können, indem sie aus ihrer Kneipe einen von der Öffentlichkeit abgeschlossenen Club macht.
1851 wurde in Amerika die Prohibition eingeführt. Getrunken wurde trotzdem ... und wie!
Tho