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| Urteil | Den Haag
Urteil zugunsten Deutschlands
Den Haag. Im Rechtsstreit um Entschädigungen für Opfer von Nazi-Verbrechen in Italien hat der Internationale Gerichtshof zugunsten Deutschlands entschieden. Italienische Richter hatten die Bundesrepublik dazu verpflichtet, für Verbrechen während der deutschen Besatzungszeit in Italien 1943 bis 45 Entschädigungen an die Opfer zu zahlen.

[Foto: Deutsches Bundesarchiv]
Deutsche Studenten verbrennen eingesammelte, undeutsche Schriften und Bücher öffentlich auf der zentralen Prachtstraße Unter den Linden in Berlin.
Daraufhin rief Deutschland den Internationalen Gerichtshof an. Der IGH entschied nun, dass Privatpersonen nicht in ihrem Heimatland gegen einen anderen Staat klagen können. Damit sind die in Italien gefällten Urteile nicht mit dem Völkerrecht vereinbar.
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