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| Urteil | Düsseldorf
Beuys-Witwe kann Fotoausstellung verbieten
Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Ausstellungsverbot für Fotos einer Kunstauktion von Joseph Beuys bestätigt. Für das Zeigen der Bilder sei die Genehmigung der Witwe notwendig gewesen, entschieden die Richter in einem Berufungsverfahren.

[Foto: Thomas Neutzler]
Schloss Moyland bei Bedburg-Hau im Kreis Kleve
Das Museum Schloss Moyland am Niederrhein hatte 2009 die Schwarz-Weiß-Aufnahmen gezeigt, die Joseph Beuys unter anderem bei der Herstellung einer Fettecke während einer ZDF-Sendung porträtierten. Nach Einschätzung der Richter gelten die Aufnahmen als Bearbeitung des Kunstwerks selbst, sodass nicht der Fotograf oder die Besitzer der Fotos über eine Ausstellung entscheiden dürfen. Die Beuys-Witwe hatte auf eine Verletzung des Urheberrechts geklagt.
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