Baunschweig. Das Land Niedersachsen hat den Streit mit einem Kunsthändler um wertvolle Keramikteller aus dem 16. Jahrhundert verloren. Das Herzog-Anton-Ulrich Museum in der Trägerschaft des Landes ist nicht mehr Eigentümer der drei sogenannten Majoliken-Teller, urteilte das Landgericht Braunschweig am Freitag.
Die nach dem Zweiten Weltkrieg verschollenen Teller seien bereits in den 60er Jahren in den Besitz einer Göttinger Familie übergangen, die nicht wusste, dass es sich um Diebesgut handelt.
"Wenn jemand gutgläubig zehn Jahre von etwas Besitz hat, dann erwirkt er daran Eigentum, selbst wenn die Gegenstände früher gestohlen waren", begründete der Vorsitzende Richter Jochen Meyer das Urteil. Deshalb sei es auch nicht auf die Frage angekommen, ob der Kunsthändler hätte herausfinden können, dass die Teller einmal dem Museum gehörten. Meyer sprach von einer "beeindruckenden Beweisaufnahme, die man in dieser Klarheit nicht häufig erlebt".
Die Majoliken-Teller gehörten ursprünglich zum Eigentum des Museums. Sie waren zusammen mit weiteren Kunstschätzen während des Zweiten Weltkrieges in einer Höhle im Harz versteckt worden. 39 Teller galten nach Kriegsende als verschollen, darunter die drei Teller, über die das Gericht zu entscheiden hatte.
Der Kunsthändler hatte die Majoliken im Jahr 2010 bei einer Auktion in Quedlinburg für 300.000 € ersteigert. Er hatte vor Gericht geschildert, das Auktionshaus habe die italienischen Kunstwerke von einem Privatmann angeboten bekommen, dem diese Teller von seinem Vater im Jahr 1998 geschenkt worden seien. Der Vater habe die Majoliken im Jahr 1963 ebenfalls geschenkt bekommen, und zwar von seiner Ehefrau und deren Eltern. Diese hätten die Majoliken im Jahr 1963 bei einer Antiquitätenhändlerin aus Leipzig gekauft.
Das Herzog-Anton-Ulrich-Museum hatte argumentiert, die Teller seien nicht "gutgläubig" erworben worden, weil sie mit der Signatur des Museums gekennzeichnet gewesen seien. Auch auf der Homepage des Museums seien die Kunstwerke als vermisst gemeldet gewesen.
Den Ausgang des Prozesses zugunsten des Kunsthändlers nahm der Museumsdirektor Jochen Luckhardt gelassen auf. "Das Urteil war zu erwarten. Das muss man sportlich sehen, das ist deutsches Gesetz", sagte er. Das Museum werde dennoch auch in Zukunft alles tun, um verschollenes und gestohlenes Eigentum zurück zu erlagen.
DAP