Berlin. Die Werbung der rechtsextremen NPD zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 18. September 2011 wird voraussichtlich die Gerichte beschäftigen. Eine zweite Organisation stellte jetzt bei der Berliner Polizei Strafanzeige gegen NPD-Wahlplakate mit dem Parteivorsitzenden Udo Voigt.
Die Werbung mit dem Slogan "Gas geben" sei "eine Verhöhnung der Toten der Gaskammern von Auschwitz und Treblinka", erklärte die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes am 18. August 2011. Am Vortag hatte bereits die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Die Stiftung bezeichnete es als "widerwärtig, volksverhetzend und unerträglich", dass die Wahlwerbung der rechtsextremen Partei auch gegenüber dem Jüdischen Museum zu sehen ist.
RBB muss NPD-Wahlwerbespot nicht sendenIm derzeitigen Wahlkampf in der Bundeshauptstadt gibt es auch Streit um den Wahlwerbe-Spot der NPD. In einem Eilverfahren entschieden die Richter am 18. August 2011, dass der RBB den umstrittenen Wahlwerbespot der Partei nicht ausstrahlen muss. Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts teile die Bewertung des RBB, dass der Werbefilm den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle, heißt es zur Begründung. Die NPD greife durch diesen Film die Menschenwürde der in Berlin lebenden Ausländer, insbesondere der Muslime, an.
Ans