Literatur. Ein US-Bundesrichter hat die Pläne des Internetkonzerns Google vorerst gestoppt, die größte Online-Bibliothek der Welt zu erstellen. Ein Vergleich des Unternehmens mit amerikanischen Autoren und Verlegern wurde gekippt. Danach hätte Google das Recht gehabt, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber im Internet zu veröffentlichen.
Der Richter sah wettbewerbsrechtliche Bedenken und einen möglichen Verstoß gegen internationales Recht. Google wollte in den USA auch ausländische Bücher digitalisieren. In Deutschland und anderen europäischen Ländern hatten sich zahlreiche Autoren und Verlage gegen das Buchprojekt gewandt.
Google begann 2004 damit, Bücher einzuscannen, ins Internet zu stellen und durchsuchbar zu machen. Das Projekt «Google Books» stützt sich auf Werke, bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist, die also für jedermann frei verwendet werden dürfen. Mit dem US-Vergleich wollte Google auch solche Bücher anbieten, bei denen der Rechtsschutz noch besteht, die aber nicht mehr verfügbar sind. «Das Scheitern des von Google angestrebten Vergleichs darf allerdings nicht bedeuten, das Ziel der Digitalisierung des kulturellen Erbes in Buchform aus dem Blick zu verlieren», sagte Honnefelder. «Deswegen werden wir gemeinsam mit unseren Partnern in Bibliotheken, Autorenverbänden und VG Wort intensiv weiter daran arbeiten, dass vergriffene und verwaiste deutsche Bücher im Internet zugänglich werden, ohne dass es dabei zu Verletzungen der Rechte ihrer Urheber kommt.» So unterstütze und fördere der Börsenverein beispielsweise intensiv das Projekt der Deutschen Digitalen Bibliothek.
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