13:56 Uhr
| Urteil
Gericht regelt illegalen Musik- Download
Privatleute mit einem kabellosen Internetzugang müssen keinen Schadenersatz zahlen, wenn ein Dritter über diesen Zugang illegal Musik herunterlädt.
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein kabelloser W-Lan-Zugang muss allerdings mit einem Passwort gesichert sein. Hat der Inhaber seinen Anschluss nicht verschlüsselt, droht eine Abmahnung in Höhe von 100 Euro. Die Musikindustrie kann aber keinen Schadenersatz für illegal heruntergeladene Musiktitel verlangen.
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