Starregisseur Roman Polanski hat im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA erneut eine Niederlage erlitten. Richter Peter Espinoza in Los Angeles lehnte am 10. Mai 2010 den Antrag von Polanskis Anwalt Chad Hummel ab, die unter Verschluss gehaltene Aussage eines früheren Staatsanwalts zu veröffentlichen.
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Filmregisseur Roman Polanski
Hummel wollte mit Hilfe der Aussage nachweisen, dass die US-Justiz bei ihrem Auslieferungsantrag an die Schweiz wichtige Informationen zurückgehalten habe. Richter Espinoza widersprach jedoch dieser Auffassung. Er befand, die Schweizer Behörden hätten «alle Informationen, die sie benötigen».
Der frühere Staatsanwalt Roger Gunson, der in den 1970er Jahren die Anklage im Missbrauchs-Prozess gegen Polanski vertrat, hatte vor Anfang 2010 hinter verschlossenen Türen zu dem damaligen Verfahren ausgesagt. Nach Angaben von Polanski unterstützt Gunson darin seine Version, er habe seine Strafe bereits verbüßt.
Flucht nach 42 Tagen Haft Polanski hatte 1977 eine 13-Jährige sexuell missbraucht. Er gestand seine Tat und unterzog sich 42 Tage lang einer psychiatrischen Untersuchung im Gefängnis von Chino. Vor der offiziellen Strafverkündung floh er aber 1978 ins Ausland, weil er befürchtete, dass der Richter das Strafmaß entgegen einer ursprünglichen Vereinbarung heraufsetzen würde.
Im September 2009 wurde Polanski bei der Einreise in die Schweiz in Auslieferungshaft genommen. Derzeit wartet er unter Hausarrest in seinem Ferienhaus in Gstaad auf die Entscheidung der Schweizer Behörden.
Der polnisch- französische Regisseur Roman Polanski hat am Abend in Zürich den Preis für sein Lebenswerk entgegengenommen - zwei Jahre später als geplant.
Regisseur Roman Polanski wird seinen Preis des Züricher Film Festivals mit zwei Jahren Verspätung abholen. Die Auszeichnung für sein Lebenswerk sollte ihm 2009 verliehen worden. Bei der Einreise in die Schweiz war der Oscar-Preisträger jedoch verhaftet worden.