Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Auch vier Tage nach der Festnahme des 51-jährigen Kachelmann liegen die Beweggründe für die Verhaftung weiter im Dunkeln. Heute hat der 51-jährige Schweizer vor dem Haftrichter des Amtsgerichts Mannheim den Vorwurf der Vergewaltigung bestritten. "Wir schätzen die Aussagen der Frau als glaubhaft ein", sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Andreas Grossmann, am Mittwochnachmittag. Es liege ein rechtsmedizinisches Gutachten vor, das ihre Aussagen bestätige.
Der Anwalt des früheren Freundin Kachelmanns, Thomas Franz, hält weiter an den erhoben Vorwürfen fest. Kachelmann betreitet die Vergewaltigung. Die 36-Jährige soll mit Kachelmann eine langjährige Beziehung gehabt haben.
Kachelmanns Anwalt Birkenstock kritisierte am Mittwoch im Nachrichtensender N24: "Man ist in Deutschland, wenn ein solcher Verdacht an einem hängt, schnell verhaftet. Die Enthaftung dauert in der Regel länger." Der Vorfall soll sich bereits im Februar 2010 ereignet haben. Der Tatverdacht gegen den 51-Jährigen erhärtete sich nun, sodass das Amtsgericht Mannheim gegen den Beschuldigten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erließ.
Fast täglich lesen wir in der Zeitung, dass ein Staatsanwalt Ermittlungen gegen eine bekannten Persönlichkeit eingeleitet hat. Damit beginnt für die betroffende Person ein heikles Unterfangen, wenn nicht sogar die schwierigste Herausforderung, um die Reputation des Beschuldigten und des Unternehmens zu schützen.
Die großen Schlagzeilen auf den Titelseiten gleichen einer publizistischen Hinrichtung. In riesigen Lettern berichten Deutschlands Boulevardmedien seit Dienstag über die Verhaftung Kachelmanns. Nach allen Regeln der Kunst des Boulevards wird ein prominenter Mann vorgeführt. Dabei stützen sich die Zeitungen auf die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft Mannheim, die zuvor ausführlich über ihren "Tatverdacht" informiert hatte. Wobei die Frage, was ist Verdacht und was ist Tatsache in der Berichterstattung vieler Berichte, nicht mehr sauber getrennt wird.
Der Chefredakteur der ARD-Nachrichtensenden "Tagesschau", Kai Gniffke, erklärte in seinem Blog auf "tagesschau.de": "Wir waren uns wohl bewusst, dass man uns (...) vorwerfen wird, dass wir die Nachricht von der Verhaftung des Wetteransagers unterdrückt hätten. Trotzdem haben wir uns gegen eine Meldung in dieser Sache entschieden." Der MDR wehrt sich ebenfalls: Bei der Redaktion von "MDR Aktuell" habe man sich an der ARD orientiert. Der Sender teilte mit, "diesen Verdacht nicht als Nachricht aufzunehmen, sondern erst dann zu berichten, wenn relativ gesicherte Angaben vorliegen".
"Natürlich ist uns nicht entgangen, dass wir mit unserer Position ziemlich einsam waren. In n-tv, N24 und ZDF lief der Vergewaltigungsvorwurf rauf und runter, dazu auf allen großen Nachrichtenportalen.", heißt es weiter im Blog von "tagesschau.de".
Bei der ARD fand der Fall nur im Boulevard-Magazin "Brisant" Beachtung. Im Spannungsfeld zwischen Strafverfolgung und Presseberichterstattung sind die rechtlichen Konturen einer zugunsten des Beschuldigten wirkenden Vermutung seiner Unschuld immer noch unscharf. Insbesondere die tatsächliche Durchsetzung eines allgemeinen Vorverurteilungsverbots ist nach wie vor unzureichend.
»Ich bin unschuldig, das ist alles, was ich im Moment sagen kann, danke …", sagte Kachelmann heute auf dem Weg zum Polizei-Bus.
Die Frage. Wer lügt?
Kachelmann ist einer der populärsten Wetterexperten Deutschlands. Bei seiner Firma "Meteomedia" arbeiten rund 100 Mitarbeiter. Das Unternehmen produziert unter anderem die Wetterberichte für die ARD.
Ans