Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat im Streit mit der Deutschen Bahn Berufung eingelegt. Wegen Qualitätsmängeln hatte der Verbund seit 2007 bei der
Bezahlung der Bahn-Leistungen insgesamt 112 Millionen € einbehalten. Im Dezember hatte jedoch das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht den VRR zur Zahlung der einbehaltenen Summe verurteilt. Der Fall wird nun am Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt.
Das Sozialticket ist ein Flop. Das behauptet das Bündnis der Sozialticket-Initiativen im Raum des VRR. Ein halbes Jahr nach der Einführung werde das Ticket nämlich nur von 5,3 Prozent der Anspruchsberechtigten genutzt.