«Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.», Guy Seidel, sagte am 29. Juni 2008, der Fall habe sich in Deutschland ereignet, aber nicht in Hamburg. Kusch rechne mit juristischen Konsequenzen: «Das wird natürlich ein Nachspiel haben», sagte Seidel. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Kusch hatte Ende März 2008 einen selbst entwickelten Selbsttötungsautomaten für Sterbehilfe vorgestellt und angekündigt, das Gerät bei den Patienten aufbauen und diese beim Sterben begleiten zu wollen. Bei Ärzten, Politikern und der Hospizbewegung stieß seine Erfindung auf Empörung und entschiedene Ablehnung. Der Rechtsanwalt lud für den 30. Juni zu einer Pressekonferenz ein, wo er Einzelheiten zum Sterbehilfefall vom 28. Juni mitteilen will. Die «Bild»-Zeitung berichtete, Kusch sei dabei gewesen, als sich eine schwer kranke Frau, deren Identität geheim gehalten werde, zunächst mit der Todesmaschine ein Betäubungsmittel und danach eine tödliche Kaliumchlorid-Dosis injiziert habe. Seidel bestätigte, dass es sich um eine Frau gehandelt habe. Er sagte jedoch nicht, ob die Tötungsmaschine zum Einsatz kam.
Kernstück des Selbstötungsautomaten ist ein handelsübliches Infusionsgerät, in das zwei Spritzen eingesetzt werden. Ein Arzt soll zunächst einen Zugang zum Blutkreislauf legen. Über ein Kabel ist das Gerät mit einem Knopf verbunden, den der Sterbewillige in die Hand bekommt und selbst drücken muss. Erst fließt ein Narkosemittel und dann das tödlich wirkende Kaliumchlorid. Sein Anliegen sei es, kranken Menschen eine Alternative zum Weg in die Schweiz aufzuzeigen und ihnen «zu ermöglichen, im eigenen Bett zu sterben», hatte Kusch Ende März 2008 erklärt. Der frühere CDU-Politiker war von 2001 bis 2006 Justizsenator in Hamburg. Bei der Bürgerschaftswahl 2008 trat er mit der von ihm gegründeten Partei Rechte Mitte Heimat Hamburg an, dabei war die Sterbehilfe eines seiner zentralen Wahlkampf-Themen. Er erreichte aber nur 0,5 Prozent und zog sich aus der Politik zurück.
Tho