Bundesgerichtshof. Der Bundesgerichtshof hat den S-Bahn-Vertrag zwischen der Deutschen Bahn und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr in Teilen gekippt. 2009 hatten sich der VRR und die Bahn auf eine neue Vereinbarung geeinigt.
In dieser musste der Verkehrsverbund weniger für den Betrieb der Züge zahlen. Dadurch verlängerte sich aber auch die Laufzeit bis 2023. Die Bahn versprach im Gegenzug in neue Züge zu investieren.
Gegen diese Einigung hatte das private Bahnunternehmen Abelio geklagt. Nach dessen Ansicht hätte der VRR den Vertrag ausschreiben müssen.
Der Bundesgerichtshof gab Abelio heute in Teilen Recht. Jetzt gilt wieder ein alter Vertrag, wonach der VRR in den kommenden Jahren 200 Millionen € mehr zahlen muss als bisher.
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