Münster, Bonn. Die Archäologen in Nordrhein-Westfalen bangen um zukünftige Ausgrabungen. Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster. Es legt die Kosten für Grabungen bei Funden auf Baustellen oder in Kiesgruben nicht mehr dem Verursacher auf, sondern der öffentlichen Hand. «Diese Rechtsprechung wird nicht ohne Folgen bleiben»,
sagte der Leiter des Amtes für Bodendenkmalpflege beim Landesverband Rheinland (LVR), Jürgen Kunow, am Montag in Bonn.
Kunow geht davon aus, dass die Finanzierung archäologischer Grabungen künftig "schwieriger" wird, weil die zuständigen Denkmalfachbehörden angesichts der klammen öffentlichen Kassen keine Gelder dafür bereitstellen könnten. "Wenn die öffentliche Hand nicht finanziert, wird die Zahl der Grabungen wohl spürbar sinken", zeigte sich Kunow skeptisch.
Das OVG gab in zweiter Instanz der Klage eines Kiesgrubenbetreibers Recht, der die Kosten einer archäologischen Ausgrabung auf seinem Grundstück nicht tragen wollte. "Nach der gesetzgeberischen Wertung obliegt die wissenschaftliche Untersuchung und Bergung von Bodendenkmälern mithin der öffentlichen Hand, die in Ermangelung einer anderen gesetzlichen Regelung daher auch die Kosten dieser Maßnahmen zu tragen hat", heißt es in dem bislang unveröffentlichten, der Nachrichtenagentur dapd vorliegenden Urteil.
Der klagende Unternehmer werde zwar, "soweit er für die drohende Beseitigung des Bodendenkmals verantwortlich ist, nach den Regelungen des Denkmalschutzgesetzes als Störer betrachtet, als solcher aber nur zur Duldung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen verpflichtet", befanden die OVG-Richter in dem bereits im September 2011 getroffenen Urteil weiter.
Als Lösung regt das LVR-Amt eine Nachbesserung des bestehenden NRW-Denkmalschutzgesetzes an. Dort müsse das Verursacherprinzip, das die Kosten dem Bauträger auferlegt, festgeschrieben werden - womit die vom OVG festgestellte "Ermangelung einer anderen gesetzlichen Regelung" behoben wäre. "Wir sehen das Problem und prüfen, wie wir darauf reagieren", sagte dazu der Referatsleiter für Bau- und Bodendenkmalschutz im Düsseldorfer Bauministerium, Thomas Otten.
Im Zuge des OVG-Urteils könnten Firmen nun Einspruch auch gegen solche Kostenauflagen zur Sicherung von Bodendenkmälern erheben, die bis zu ein Jahr vor dem Urteil getroffen worden seien, so Kunow. Als Folge gebe es bereits erste Fälle von Regressforderungen. Eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes sei deshalb auch wichtig, um diese "gefährliche Zwischenzeit" zu beenden.
Unterdessen zeigten sich die Archäologen mit der Bilanz für 2011 zufrieden. Bei rund 370 Ausgrabungen wurden im Rheinland zahlreiche kostbare Funde gesichert, so das LVR. Zu den spektakulärsten Entdeckungen zählten der mit über 15 Metern tiefste steinzeitliche Brunnen Europas, der bei Ausgrabungen im Tagebau Hambach gefunden wurde. Im Braunkohletagebau Inden fanden die Archäologen rund 350 steinzeitliche Feuersteinartefakte, die 120.000 Jahre alt sind.
DAP