19:00 Uhr
| Urteil | Leibzig, Dülmen
Krematorien in Gewerbegebieten unzulässig
Leibzig, Dülmen. In Gewerbegebieten darf es keine Krematorien geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz entschieden. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass ein Krematorium mit Abschiedsraum ein Ort der Ruhe sein müsse - ähnlich wie ein Friedhof. Geklagt hatte ein Grundstückseigentümer aus Dülmen im Münsterland.

[Foto: Helmut Karls]
In Gewerbegebieten darf es keine Krematorien geben.
Dort ist seit vier Jahren ein Krematorium in einem Gewerbegebiet in Betrieb. Der Kläger hatte moniert, das Gebäude passe nicht zur Zweckbestimmung der Gegend.
Mec