Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das neue Gesetz zur Familienpflegezeit gebilligt.
Arbeitnehmer, die schwerkranke Angehörige pflegen wollen, werden künftig besser unterstützt. Das hat der Bundestag beschlossen. Künftig gibt es einen Rechtsanspruch auf eine 24-monatige Familienpflegezeit. Die Arbeitszeit kann solange reduziert werden. Auch die Erstversorgung wird erleichtert.