Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Begrenzung von Mietsteigerungen beschlossen. In Gebieten, in denen der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist, dürfen Mieten künftig maximal zehn Prozent vom ortsüblichen Satz abweichen.
Ein Vermieter darf eine Wohnung auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er sie nur für einige Tage im Jahr benötigt. Das geht aus einer heute veröffentlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
Die große Koalition will die Rechte von Mietern stärken. Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse sieht vor, dass Mieten bei einer Neuvermietung nur noch bis maximal zehn Prozent über das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmieten steigen dürfen. Außerdem sollen Makler künftig vom Auftraggeber bezahlt werden. Bislang ist es vielfach üblich, dass der Vermieter einen Makler einschaltet, den der Mieter za