24. Mai 2012
Verwaltungsgericht Mainz
Engagement rechtfertigt längeren BAFöG-Bezug
Mainz. Studenten, die wegen hochschulpolitischer Aktivitäten ihre Regelstudienzeit überziehen, können darauf hoffen, länger BAFöG zu bekommen. Die Klage eines Studenten vor dem Verwaltungsgericht Mainz endete mit einem Vergleich. Er erhält drei Semester länger staatliche Fördergelder als eigentlich maximal erlaubt - quasi als Zeitausgleich - weil er sich in mehreren Universitäts-Gremien engagiert hat.

[Foto: DAPD]
Hochschulpolitisches Engagement rechtfertigt längeren BAFöG-Bezug.
Nach Meinung des BAFöG-Amts hätte er diese Tätigkeiten reduzieren oder einstellen müssen, um sich mehr um sein Studium zu kümmern. Dagegen hatte der Student geklagt. Die Behörde kann den Vergleich allerdings noch widerrufen.
Ans