17. Januar 2012
Bahn haftet für Unfälle auf Bahnhöfen
Karlsruhe. Die Deutsche Bahn muss für Sicherheit auf ihren Bahnhofsgeländen sorgen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Unternehmen dafür zuständig ist. Die Bahn müsse sich nicht nur um sichere Züge kümmern - sondern auch darum, dass Fahrgäste diese gut erreichen und verlassen können.
Im dem vorliegenden Fall war eine Frau auf einem vereisten Bahnsteig gestürzt und hatte sich verletzt. Die Bahn wollte keinen Schadenersatz zahlen. Sie machte für die Sicherheit auf dem Bahnsteig ein Subunternehmen verantwortlich.
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