13. Januar 2012
Koblenz. Der Deutsche Kinderschutzbund hat den Freispruch eines Neuwieder Lehrers, der eine sexuelle Beziehung zu einem 14-jährigen Mädchen an seiner Schule unterhielt, scharf kritisiert. «Das Urteil geht an der Realität vorbei», sagte der rheinland-pfälzische Landesvorsitzende Christian Zainhofer der Nachrichtenagentur dapd am Donnerstag.
Den Richtern des Koblenzer Oberlandesgericht warf er "juristische Spitzfindigkeiten mit fatalen Folgen" vor.
Die Begründung des OLG, wonach kein Obhutsverhältnis bestanden habe, da der Mann nicht Klassenlehrer des Mädchens war, sei zwar streng rechtlich gesehen nicht zu beanstanden, räumte der Jurist Zainhofer ein. Allerdings bestehe seiner Auffassung nach auch wie im vorliegenden Fall zwischen einem gelegentlichen Vertretungslehrer und einer Schülerin ein solches Obhutsverhältnis.
Zainhofer forderte die Landesregierung von Rheinland-Pfalz auf, den gesetzlichen Schutz von Schülern schleunigst zu verbessern. Im Gesetz müsse der Obhutsbegriff weiter gefasst werden. In diesem Zusammenhang wies der Landesvorsitzende darauf hin, dass es durchaus schon Urteile des Bundesgerichtshof gebe, denen zufolge die Obhut eines Lehrers sich auf alle Kinder einer Schule beziehe.
Der 32-jährige Lehrer hatte 22 Mal Geschlechtsverkehr mit den 14-jährigen Mädchen seiner Schule, unter anderem in Schulräumen. Der vom Schuldienst suspendierte Mann wurde vom Verdacht des sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener rechtskräftig freigesprochen, da er nicht der Klassenlehrer der Schülerin war.
DAP