08. März 2010
Sonderermittlers Thomas Pfister hervor, den der Münchener Rechtsanwalt am 5. März 2010 in Ettal vorstellte. Darin kam Pfister zu dem Ergebnis, dass Kinder und Jugendliche durch zahlreiche Mönche des Klosters "über Jahrzehnte hinweg massiv misshandelt worden sind, und zwar in sexueller, physischer und psychischer Art und Weise". Der Sonderermittler fügte allerdings hinzu, die Zeiten in Ettal hätten sich grundlegend geändert. Das Kloster von heute habe mit dem Kloster von gestern "nur noch wenig zu tun". Das Kloster Ettal hatte Pfister nach den jüngsten Missbrauchsvorwürfen als externen Sonderermittler eingesetzt. Dem Anwalt wurden nach dessen Angaben im Zuge seiner Ermittlungen "erschütternde Berichte" von vielen ehemaligen Schülern zugetragen. So berichtete ein ehemaliger Internatsschüler, in den 1960er Jahren seien körperliche übergriffe bis hin zur Prügelstrafe "tägliche Praxis" gewesen. Diese Übergriffe seien "vollkommen offen praktiziert" worden. In dem Internat habe ein "Klima des organisierten Schweigens und Wegsehens" geherrscht.
"Kultur des Wegsehens"
Pfister hob zwar hervor, er wolle keineswegs den Eindruck erwecken, dass sich früher "das Personal des Klosters vornehmlich aus prügelnden und missbrauchenden Straftätern zusammensetzte". Allerdings habe es in dem Kloster eine "Kultur des Wegsehens" gegeben, unter deren Schutzmantel die Verfehlungen stattgefunden hätten. Nach seinem bisherigen Kenntnisstand sei es "schlichtweg nicht vorstellbar", dass die Straftaten ohne eine "falsche Solidarität" der damaligen Verantwortlichen in der Klosterleitung hätten geschehen können.
Der Rechtsanwalt erinnerte zugleich daran, dass die Vorfälle aus zurückliegenden Jahrzehnten verjährt seien. "Nach weltlichen Maßstäben hätte jeder von diesen Akteuren zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden müssen." Die große Mehrzahl der Geistlichen habe sich im Sinne strafrechtlicher Bestimmungen zwar offenbar "durchaus rechtstreu verhalten." "Erst durch die systematisch praktizierte Kultur des Wegsehens und des Verschweigens konnte den Hauptakteuren aber sozusagen hier rechtsfreier Raum ermöglicht werden."
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