
Entfernungspauschale auch für längere WegeIn Borken gibt es viele Berufspendler. Sie dürfen jetzt unter Umständen auch einen Umweg zur Arbeit fahren und ihn steuerlich absetzen. Der Bundesfinanzhof hat das entschieden. Bedingung ist allerdings, dass man trotz der längeren Strecke schneller ist. Wieviel Zeit man spart, spielt dabei keine Rolle mehr.