Borken. Von 0 auf 200 Megabit sollen die Marbecker Computer demnächst in Sachen Internet unterwegs sein. Das klingt wie ein kleines Wunder, da die Versorgung außerhalb der Ballungsräume bisher als wenig lukrativ galt. Die Stadtwerke Borken und die Bornet GmbH will in den unversorgten Borkener Stadtteil Marbeck flächendeckend Glasfaserkabel verlegen.
Dann könnten theoretisch rund 500 Haushalte mit Übertragungsraten im Internet unterwegs sein, die in Borken noch unerreicht sind.
Damit die Marbecker das schnelle Internet nutzen können, müssen 40% der Haushalte Vorverträge mit dem Provider Bornet abschließen. Die Kostenschätzung für einen Haushalt liegt bei 1000 Euro, die von den Stadtwerken übernommen werden. Technisch setzen die beiden Kooperationspartner auf die "Fiber to the Home"-Technologie (FTTH). Dabei werden Glasfaserleitungen direkt bis in die Wohnungen verlegt.
Durch diese Kooperation ist man in Marbeck auf einem guten Weg keine Zwei-Klassengesellschaft in Sachen Internet mehr zu sein. In anderen Städten läuft es jedoch nicht immer nach Plan.
Erst im April scheiterte ein Vorhaben der Telekom in Münster. Denn dort wird es vorerst kein neues Glasfaser-Netz für eine schnellere Internetnutzung geben. Das Projekt scheiterte, weil es nicht genug Kunden gab. Mindestens 4.800 Münsteraner hätten einen Anschluss ans Glasfaser-Netz buchen müssen. Haben sie aber nicht.
Flat oder doch gedrosselt?
Doch der schnelle Internetzugang kann auch einen Haken haben. In den aktuellen Geschäftsbedingungen behält sich Bornet vor, besonders aktiven Internetnutzern die Zugangsgeschwindigkeit zu drosseln. Auch behält sich der Anbieter das Recht vor, einen Anschluß zu sperren, wenn durch eine Nutzung die Gesamtverfügbarkeit an das Internet gefährdet ist.
In Zeiten von Cloud,Fernsehen, Internet-Telefonie, hochauflösender Videos und Fotos ist eine spürbare Drosselung der Übertragungsraten für viele Kunden jedoch eine untragbare Einschränkung und in machnen Fällen auch unzulässig. So hat das LG Bonn im September 2011 entschieden, dass die Werbung für eine Internet-Flatrate mit der Formulierung "Luxus-Highspeed-Surfen mit bis zu 25 Mbit/s" irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn der Verbraucher erst über Betätigen mehrerer Links erfährt, dass das übertragene Datenvolumen nach einer bestimmten Menge (100 GB/Monat) für den Rest des Monats automatisch gedrosselt wird. Deshalb rät die Verbaucherzentrale NRW: Wer sich für das Angebot interessiert, sollte die Vertragsbedingungen genau lesen. Denn bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monate werden mindestens 1080,- pro Haushalt in zwei Jahren fällig.
Am 14. und 16. Mai werden zu diesem Projekt Infoabende im Marbecker Heimathaus angeboten. Beginn ist jeweils 19:30 Uhr.
Tho