Borken. In Borken gibt es viele Berufspendler. Sie dürfen jetzt unter Umständen auch einen Umweg zur Arbeit fahren und ihn steuerlich absetzen. Der Bundesfinanzhof hat das entschieden. Bedingung ist allerdings, dass man trotz der längeren Strecke schneller ist. Wieviel Zeit man spart, spielt dabei keine Rolle mehr.
Bisher war es so geregelt, dass die Zeitersparnis beim Umweg mindestens 20 Minuten betragen musste. Der Bundesfinanzhof entschied jetzt: Es darf keine starre Zeitvorgabe genannt werden. Die Finanzämter müssen im Einzelfall entscheiden, ob der Umweg in einem guten Verhältnis zur gesparten Zeit steht.
40 Prozent der Vollzeitbeschäftigten sind Pendler
Zwischen 2001 und 2011 stieg der Anteil der Berufspendler an den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten von 33 Prozent auf 43 Prozent, wie aus einer 2011 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht.
Die Notwendigkeit der Entfernungspauschale zeige sich an den statistischen Daten der Arbeitspendler, die das Statistische Bundesamt im Jahr 2009 veröffentlicht hat. Die durchschnittliche Wegelänge sei zwischen 1996 und 2008 demnach angestiegen. Besonders deutlich sei der Anstieg im Entfernungsbereich zwischen 25 und 50 km, den knapp 12 % der Erwerbstätigen zurücklegen müssen. 4,3 % der Erwerbstätigen müssten sogar 50 und mehr Kilometer zurücklegen. Der Anstieg der Wegestrecken finde seine Entsprechung in dem wachsenden Zeitbedarf für diese Wegestrecken. Während 1996 noch knapp 73 % der Erwerbstätigen weniger als 30 Minuten für den Weg zur Arbeit brauchten, seien es 2008 nur noch gut 68 % gewesen.
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